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   BVerwG, 06.12.1982 - 1 B 118.82   

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BVerwG, 06.12.1982 - 1 B 118.82 (https://dejure.org/1982,2797)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1982 - 1 B 118.82 (https://dejure.org/1982,2797)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1982 - 1 B 118.82 (https://dejure.org/1982,2797)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer aufenthaltsrechtlich erheblichen Einwanderung - Begründungsanforderungen an eine ermessensfehlerfreie Beurteilung eines Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis bei Annahme einer vollzogenen und legalisierten Einwanderung - Berücksichtigungsfähigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1983, 421
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1982 - 1 B 118.82
    Daran änderte sich nichts, wenn und soweit den zuständigen Behörden der Beklagten durch ermessensbindende Verwaltungsrichtlinien vorgeschrieben sein sollte, die Vereinbarung bei Entscheidungen über Anträge ausländischer Seeleute auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu beachten (vgl. BVerwGE 61, 15 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 52/75] [18]).

    Sie zeigen in der Regel die behördliche Ermessenspraxis an, die ihrerseits einen Anspruch auf Gleichbehandlung vermittelt (BVerwGE 61, 15 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 52/75] [21]).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1982 - 1 B 118.82
    Sie übt ihr Ermessen in der Regel fehlerfrei aus, wenn sie eine zu Erwerbszwecken erstrebte Aufenthaltserlaubnis verweigert, um eine Einwanderung zu verhindern oder zu beenden (BVerwGE 38, 90 [93]; 56, 254 [270];Urteil vom 23. März 1982 - BVerwG 1 C 20.81 - NJW 1982, 1956 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 20/81]).

    Das Ermessen kann mit Rücksicht darauf durch vorrangiges Recht, insbesondere durch die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes, in Einzelfall erheblich begrenzt sein, so daß unter Umständen auf einwanderungspolitische Ziele nicht (mehr) abgestellt oder gar der weitere Aufenthalt nicht versagt werden darf (BVerfGE 49, 168 [185 ff.]; BVerwGE 56, 254 [260]; vgl. fernerBeschlüsse vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 9 [S. 16], vom 10. November 1978 - BVerwG 1 B 246.77 - Buchholz a.a.O. Nr. 12 [S. 45]).

  • BVerwG, 29.04.1971 - I C 7.69

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Einwanderung

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1982 - 1 B 118.82
    Die von ihr aufgeworfene Frage, wann eine aufenthaltsrechtlich erhebliche Einwanderung vorliegt, hat in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits eine rechtsgrundsätzliche Beantwortung erfahren (vgl. BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] [51]; 38, 90 [92];Urteil vom 26. März 1982 - BVerwG 1 C 29.81 - mit weiteren Nachweisen, NJW 1982, 1958).

    Sie übt ihr Ermessen in der Regel fehlerfrei aus, wenn sie eine zu Erwerbszwecken erstrebte Aufenthaltserlaubnis verweigert, um eine Einwanderung zu verhindern oder zu beenden (BVerwGE 38, 90 [93]; 56, 254 [270];Urteil vom 23. März 1982 - BVerwG 1 C 20.81 - NJW 1982, 1956 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 20/81]).

  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1982 - 1 B 118.82
    Das Ermessen kann mit Rücksicht darauf durch vorrangiges Recht, insbesondere durch die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes, in Einzelfall erheblich begrenzt sein, so daß unter Umständen auf einwanderungspolitische Ziele nicht (mehr) abgestellt oder gar der weitere Aufenthalt nicht versagt werden darf (BVerfGE 49, 168 [185 ff.]; BVerwGE 56, 254 [260]; vgl. fernerBeschlüsse vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 9 [S. 16], vom 10. November 1978 - BVerwG 1 B 246.77 - Buchholz a.a.O. Nr. 12 [S. 45]).
  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1982 - 1 B 118.82
    Die Ermessensentscheidung erfordert eine angemessene Abwägung der öffentlichen Interessen mit den Interessen des Ausländers an seinem (weiteren) Aufenthalt (BVerwGE 61, 105 [110]).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1982 - 1 B 118.82
    Sie übt ihr Ermessen in der Regel fehlerfrei aus, wenn sie eine zu Erwerbszwecken erstrebte Aufenthaltserlaubnis verweigert, um eine Einwanderung zu verhindern oder zu beenden (BVerwGE 38, 90 [93]; 56, 254 [270];Urteil vom 23. März 1982 - BVerwG 1 C 20.81 - NJW 1982, 1956 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 20/81]).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1982 - 1 B 118.82
    Ein Aufklärungsmangel ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann in einer den Erfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise bezeichnet, wenn dargelegt wird, welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären, welches mutmaßliche Ergebnis die Beweisaufnahme gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (BVerwGE 31, 212 [217];Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - Bachholz 232 § 26 BBG Nr. 17;vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 1 CB 63.78 -).
  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1982 - 1 B 118.82
    Die von ihr aufgeworfene Frage, wann eine aufenthaltsrechtlich erhebliche Einwanderung vorliegt, hat in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits eine rechtsgrundsätzliche Beantwortung erfahren (vgl. BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] [51]; 38, 90 [92];Urteil vom 26. März 1982 - BVerwG 1 C 29.81 - mit weiteren Nachweisen, NJW 1982, 1958).
  • BVerwG, 15.07.1977 - 2 B 36.76

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1982 - 1 B 118.82
    Es darf demnach seine tatsächlichen Feststellungen, wie hier gescheher auch auf den Vortrag eines Beteiligten und den Inhalt der beigezogenen Akten stützen (Beschluß von15. Juli 1977 - BVerwG 2 B 36.76 -).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 06.12.1982 - 1 B 118.82
    Ein Aufklärungsmangel ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann in einer den Erfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise bezeichnet, wenn dargelegt wird, welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären, welches mutmaßliche Ergebnis die Beweisaufnahme gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (BVerwGE 31, 212 [217];Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - Bachholz 232 § 26 BBG Nr. 17;vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 1 CB 63.78 -).
  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 6.81

    Auslegung von Willenserklärungen - Tatsachengericht - Revisiosgericht -

  • BVerwG, 14.12.1978 - 1 CB 63.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung

  • BVerwG, 20.08.1970 - I C 55.69

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Auflage - Einreise eines

  • BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78

    Ausländer - Einreise zu Ausbildungszwecken - Entwicklungsländer -

  • BVerwG, 10.11.1978 - 1 B 246.77

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Rechtsstaatsprinzip - Verhältnismäßigkeit -

  • BVerwG, 06.01.1978 - 1 B 63.77

    Ausweisungsermessen - Generalpräventive Erwägungen - Allgemeines Ausländerrecht -

  • BVerwG, 26.02.1982 - 1 B 12.82

    Anwendung verwaltungsinterner Richtlinien für die Ausübung des

  • BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 22.85

    Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Vorliegen einer

    Die frühere Tätigkeit des Klägers in der deutschen Seeschiffahrt allein rechtfertigte kein Vertrauen dahin, ihm werde später der Aufenthalt für eine (auf Dauer ausgerichtete) Erwerbstätigkeit an Land gestattet (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1982 - BVerwG 1 B 118.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 40 ).
  • BVerwG, 11.04.1983 - 1 B 138.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines

    Ein Aufklärungsmangel ist nur dann entsprechend den Erfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, wenn dargelegt wird, welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären, welches mutmaßliche Ergebnis die Beweisaufnahme gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (BVerwGE 31, 212 [217]; Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17; vom 6. Dezember 1982 - BVerwG 1 B 118.82 -).
  • BVerwG, 21.04.1987 - 1 B 33.87

    Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß die Ausländerbehörden ihr Ermessen in der Regel fehlerfrei ausüben, wenn sie einen zu Erwerbszwecken erstrebten Aufenthalt verweigern, um eine Einwanderung zu verhindern oder zu beenden (vgl. z.B. BVerwGE 38, 90 [BVerwG 29.04.1971 - I C 7/69]; 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; 65, 174 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 157/79]; Beschluß vom 6. Dezember 1982 - BVerwG 1 B 118.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 40).
  • BVerwG, 22.06.1984 - 1 B 45.84

    Einstellung eines Verfahrens - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Abgesehen davon ist durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt, daß eine das ausländerbehördliche Ermessen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG bindende Verwaltungsvorschrift, wie sie die erwähnte Regelung des baden-württembergischen Ausländererlasses darstellt, ohne normative Verbindlichkeit ist und Wirkungen im Außenverhältnis nur deswegen entfalten kann, weil die Verwaltung zur Wahrung des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet ist und sich demgemäß durch die pflichtgemäße Anwendung des Erlasses selbst bindet; die Verwaltungsvorschrift zeigt mithin regelmäßig die Ermessenspraxis an, die ihrerseits einen Anspruch auf Gleichbehandlung vermittelt (BVerwGE 61, 15 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 52/75] [18, 21]; Beschluß vom 6. Dezember 1982 - BVerwG 1 B 118.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 40 [S. 93]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.1992 - 13 A 10334/92

    Aufenthaltsbeendende Maßnahmen; Eltern; Minderjähriges Kind ; Asyl

    Diesen ist es vielmehrregelmäßig zuzumuten, die Familieneinheit in ihrem Herkunftsland herzustellen, indem sie gemeinsam mit ihrem Kind in die Heimat zurückkehren (Beschluß des BVerwG vom 11. Februar 1983, DÖV 1983, 421; Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 13. März 1991 - 11 A 11979/90 - Beschluß des erkennenden Senats vom 24. Januar 1992 - 13 B 12451/91 -).
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